Guten Tag,
ich habe am 28.11.2012 meine mündliche Überprüfung beim Gesundheitsamt Dortmund absolviert und bin leider durchgefallen !
Da ich im Nachhinein gar nicht mehr weiß was korrekt ist, bitte ich um Ihre Hilfe.
Meine schriftliche Prüfung habe ich am 18.10.2012 abgelegt und ohne Probleme (mit 2 Fehlern) bestanden.
Zur mündlichen Prüfung:
Nervensystem: genaue Einteilung und Erklärung waren gefordert . Ich hatte ein gutes Basiswissen. Hr. Dr. Biermann war aber nicht ganz zufrieden.
Psychosomatosen: Ich habe von den sieben nach Alexander 5 aufgezählt.
Angststörungen: Welche kennen sie? Ich habe alle aufgezählt und die Phobien beschrieben. Die situations- und objektbezogenen Phobien, die gen. Angststörung und die Panikstörung. Habe erklärt, dass eine Phobie auch mit Panikattacke auftreten kann und sich dadurch der Schweregrad erhöht. Dann wurde schon „Danke“ gesagt, ich war noch gar nicht fertig!
Morbus Alzheimer: Welche Symptome treten auf? Ich habe erst mal überlegt und dann Symptome genannt: Die Störung betrifft den Abbau des Intellekts/Hirnatrophie. Zu Beginn treten Beeinträchtigungen beim Kurzzeitgedächtnis auf und Merkstörungen sowie Wortfindungsstörungen. Die Orientierung ist gestört – erst zeitlich, dann örtlich, situativ und zuletzt zur Person. Später ist dann auch immer mehr das Langzeitgedächtnis betroffen und das Urteilsvermögen ist gestört. Der Betroffene findet sich im Alltag nicht mehr so gut zurecht. Die Erkrankung gibt es in zwei Formen. Einmal die präsenile mit Beginn vor dem 65 Lebensjahr und die senile mit Beginn nach dem 65 Lebensjahr. Beide Formen sind langsam progredient, wobei die präsenile Form meist schneller fortschreitet. Der Verlauf ist nach ca. 6-8 Jahren meist tödlich. Ich muss sagen, ich hatte bei dieser Beantwortung wirklich Ladehemmungen… Allerdings fragte die HP auch immer zwischendurch. Welches Symptom fällt ihnen noch ein? Was sagen die Menschen im Umfeld dazu? Ich kam erst echt nicht darauf! Sie meinten den Begriff „dement“. Der fiel mir da erst ein. Dann wollten sie noch die verschiedenen Demenzen hören. Ich fing an mit: vaskulärer Demenz, Mischform von Alzheimer und Vaskulärer Demenz und… danke das wars, war der Kommentar und es wurde abgegeben zur nächsten HP.
Welche Verbote gibt es für den HP Psych ? Ich habe angefangen aufzuzählen bis der Kommentar kam: Danke, das reicht.
Bei einem Punkt, nämlich: Der HP Psych darf keine Medikamente verschreiben oder selber mischen, habe ich beigefügt, dass er sie aber empfehlen darf. Darauf direkt die Frage: Welche Mittel darf er empfehlen? Ich: die Homöopathischen.
Dazu dann Fallbeispiel: Eine 32 jährige depressiv verstimmte Patientin hat Schlafstörungen und kommt vom Hausarzt zu Ihnen in die Praxis. Der Hausarzt hat ihr ein Schlafmittel verschrieben, das sie allerdings nicht nehmen will. Sie hat sich aus der Apotheke Johanniskraut 900 mg geholt und fragt sie, ob sie das nehmen kann. Was sagen sie? Ich: Nein, ich weiß ja nicht, was der Hausarzt diagnostiziert hat und würde auf jeden Fall erst Mal fragen, ob ich denselben kontaktieren darf um mit ihm zu sprechen. Das wurde verneint. Nein, dann würde ich das Mittel nicht empfehlen war meine Antwort.
Zwischendurch kam die Frage ins Spiel, was ich an Depressionen behandeln darf. Meine Antwort dazu: Wenn man nach dem traditionellen Triadischen System geht, dann nur die sogenannten psychogenen Störungen. Die exogenen und die endogenen nicht. Frage von Dr. Biermann: Wieso ? Und wie wollen sie das ausmachen? Das ist ja nicht viel, da haben sie ja nicht mehr viel zu behandeln. Ich erklärte das anhand einer gründlichen Anamnese und psychopathologischem Befund die Unterscheidung zu den psychogenen zu treffen wäre. Da hatte ich dann das Gefühl ich habe was total Verkehrtes gesagt!! Er fragte noch, ob ich denn begleitend behandeln dürfte: Ich sagte: Ja, auf jeden Fall in 2. Linie begleitend.
Nächstes Fallbeispiel bei der HP: Patient ist bei ihnen in der Praxis zum 25. Mal zur Raucherentwöhnung und hat sich in sie verliebt. Dürfen sie den P. behandeln? Ich: Nein, das darf ich nicht. Ich überweise ihn zur Kollegin. HP: wo steht das? Ich wusste es zuerst nicht, bin dann aber doch noch aufs Strafgesetzbuch gekommen.
Nächster Fall: Ein Patient ist bei ihnen in Behandlung und sie verlieben sich gegenseitig. Dürfen sie ihn behandeln? Ich: Nein, darf ich auch nicht!
Nächstes Fallbeispiel bei der HP: Sie haben im Fahrstuhl im Hause ihrer Praxis eine Frau mit Geburtswehen. Was machen sie?
Ich: Ich leiste erste Hilfe so wie jeder andere Mensch auch!
Letztes Fallbeispiel bei der HP: Zu ihnen kommt in die Praxis eine Frau mit einem Hypophysentumor und einem TSH Wert von 105. Was bedeutet das und wie sind die Symptome? Ich habe dann gefragt, was das für ein Tumor ist. Den Wert konnte ich auch nicht zuordnen und habe überlegt, was das für Symptome sein können. Wahrscheinlich ja ein erhöhter Wert, habe ich laut gedacht. Und habe mal ein paar Symptome aufgezählt, die ich in Betracht gezogen habe: Schlafstörungen, Depressionen, Koordinationsschwierigkeiten. War wohl falsch.
Dann habe ich gesagt, dass es wahrscheinlich ein Hormonwert ist. Dann war aber die Zeit rum.
Ich habe draußen ca. 15 Minuten gewartet und wurde dann hereingerufen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich nicht bestanden habe.
Zum Einen, weil ich die Morbus Alzheimer Erkrankung nur unzureichend beschrieben habe. Zum Anderen, weil ich lt. Dr. Biermann Exogene und endogene Störungen nicht unterscheiden könnte. Er meinte ich müsste erst mal alle Patienten zur organischen Abklärung zum Facharzt überweisen. Die Heilpraktikerin meinte zu mir, dass ich z.B. auch einen Schizophrenie Patienten behandeln dürfte, wenn dieser nicht zum Arzt wollte. Dann sagte man mir, dass ich die Prüfung, wenn ich wollte im März noch mal ablegen könnte. Schriftlich und mündlich.
Ich bin raus getaumelt und hatte einen Kopf wie ein Rathaus! Was war das? Bin ich eine Gefahr für die Volksgesundheit? Und muss ich auch diese fachmedizinischen Dinge wissen, wie Hypophysentumor und TSH Wert?? Kann ich eine Stellungnahme vom Gesundheitsamt verlangen und muss ich dann erst einen Widerspruch einreichen?