2019/05 Köln



Gedächtnisprotokoll mündliche Prüfung in Köln am 09.05.2019:


In meiner Prüfung waren ein Amtsarzt und zwei Beisitzerinnen anwesend. Die Zeit verging wie im Flug und ich habe diese Prüfung tatsächlich eher als ein nettes kollegiales Gespräch anstelle einer Prüfung erlebt. Ich hatte im Vorfeld Bedenken, dass meine persönliche Vorstellung zu lang wäre, aber ich hatte genügend Zeit darzustellen, warum ich psychotherapeutisch arbeiten möchte, wie und mit welchen Störungsbildern.
Die erste Fachfrage war, was Therapie von Beratung unterscheidet. Dann ging es darum, wie eine Anpassungsstörung aussieht, da ich in meiner Vorstellung angegeben hatte, in meiner Praxis mit Anpassungsstörungen arbeiten zu wollen. Dann die Frage, welche Störungen es in diesem Kapitel noch gibt. Ich habe dann die Belastungs- und somatoformen Störungen beschrieben. Dann fragte der Prüfer, wie ich einen somatoformen Wahn behandeln würde. Ich antwortete, dass ich einen Wahn überhaupt nicht behandeln würde, weil dieser in die Hände eines Psychiaters bzw. Facharztes gehören würde. Als er den Begriff nochmal erwähnte sagte ich, ich hätte ehrlich gesagt noch nie von einem somatoformen Wahn gehört. Daraufhin meinte er, den gäbe es auch nicht, das wäre eine Fangfrage gewesen. Wo denn Wahn vorkommen würde und wie man ihn erkennen würde. Also habe ich ihm die Definition des Wahns beschrieben und erklärt, dass dieser z.B. für die Schizophrenie typisch ist, aber auch bei affektiven Psychosen, bei organischen Störungen und anderen Störungsbildern vorkommen kann. Dann ging es nochmal um die Angabe, welche Störungsbilder ich als HP Psych behandeln darf und welche nicht bzw. welche nur supportiv. Auf diese Weise wurden die Kapitel des ICD10 abgefragt. Dann kam die Frage, dass diese Heilerlaubnis ja für ganz viele Störungsbilder gelten würde, Anpassungsstörungen aber nur ein sehr kleiner Ausschnitt wären. Ich meinte, das würde stimmen, aber ich würde mir jetzt am Anfang mit meinen bisherigen Ausbildungen und meinem Erfahrungshorizont diesen kleinen Teil zutrauen und würde es nicht verantworten wollen, Störungen therapieren zu wollen, für die ich nicht ausgebildet wäre.


Dann kam die Frage nach psychiatrischen Notfällen. Ich habe die vier Hauptgruppen aufgezählt, das war dem Prüfer anscheinend zu ungenau. Ich hatte dann das maligne neuroleptische Syndrom und die perniziöse Katatonie erwähnt und kurz erklärt. Da winkte er ab und meinte, dass das alle immer so toll finden würden. Ich sagte, dass ich die beiden allein deshalb schon toll fände, weil die Namen so schwer auswendig zu lernen gewesen wären. Das brachte ihn dann zum Schmunzeln. Es stellte sich heraus, dass er gerne etwas zu Intoxikationen und Delir hören wollte. Ich sagte, die würde ich unter Bewusstseinsstörungen zählen, und ich könnte ihm alle einzelnen Notfälle zu den Bewusstseinsstörungen aufzählen wenn er das wollte. Wollte er aber nicht. Die Beisitzerin fragte, was ich tun würde, wenn eine Klientin so machen würde, dann atmete sie laut und schnell. Ich sagte, das würde für mich wie Hyperventilieren klingen. Vorgehen mit Papiertüte und zu hohem Sauerstoffgehalt im Organismus erklärt. Frage: Warten Sie ab oder rufen Sie den Notarzt? Ich würde erst einmal abwarten, wenn ich die Klientin kennen würde und das schon öfter bei ihr erlebt hätte oder wenn sie mir in diesem Moment signalisieren würde, dass das schnell wieder vorbeigeht. Andernfalls würde ich nicht lange fackeln und den Notarzt rufen.
Vorgehen bei Einweisung nach PsychKG erfragt. Ich habe die Voraussetzungen für die Einweisung nach PsychKG erklärt und gefragt, ob sie das Vorgehen in Bonn oder in Köln hören wollten. Bonn war gewünscht. Also habe ich das erklärt. Anschließend fragte er dann aber doch noch nach dem Kölner Vorgehen.
Die Beisitzerin fragte dann, was ich tun würde, wenn mich eine Klientin um ein Rezept für Johanniskraut bitten würde. Oder ob ich nicht schnell mal bei ihr Blutdruck messen könnte. Nein, kann ich beides nicht, Abgrenzung zum großen HP.


Der Amtsarzt fragte dann die zweite Beisitzerin, ob sie noch Fragen hätte. Die meinte, sie hätte welche vorbereitet, denkt aber, dass diese in meinem Fall nicht notwendig wären. Der Amtsarzt fragte mich, ob das für mich in Ordnung wäre, ich hätte ja schließlich ein Anrecht auf 45 Minuten Prüfungszeit. Die Gesprächsatmosphäre war wie gesagt wirklich locker und angenehm.


Es wurde gefragt, ob ich die Gelegenheit hätte, mich mit Kollegen auszutauschen. Ich verwies auf meine Kollegin, mit der ich zusammen die Ausbildung gemacht hatte, die die Beisitzerin auch im Wartebereich gesehen hatte. Ebenso erwähnte ich eine Heilpraktikerin für Psychotherapie, mit der ich seit Jahren als Klientin zusammen arbeiten würde und die mir als Supervisorin zur Verfügung stehen würde. Und dass ich bei ihr die Erfahrung gemacht hätte, wie hilfreich verschiedene Psychotherapiemethoden auch bei „normalen“ Konflikten und schwierigen Lebenssituationen sein können. Der Amtsarzt fragte mich dann noch, ob ich denn keine systemische Ausbildung machen wollte. Ich antwortete, dass mich die systemische Arbeit tatsächlich sehr interessieren würde, ebenso wie die Logotherapie. Ich wäre für eine systemische Ausbildung angemeldet gewesen, aber dieser Kurs wäre nicht zustande gekommen. Und dass in meinem Ausbildungsinstitut eine neue Dozentin angefangen hätte, die wahrscheinlich bald eine Logotherapie-Ausbildung anbieten würde. Und dass ich es für wichtig halten würde, nicht nur eine Therapiemethode anwenden zu können sondern mehrere.
Der Amtsarzt meinte dann, ich bräuchte gar nicht erst vor die Tür zu gehen, sie müssten sich nicht besprechen, das Ergebnis wäre klar und gratulierte mir zur bestandenen Prüfung.


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