2009/10 Husum



Mündlichen Überprüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie in Husum 10/2009

Protokoll der mündlichen Überprüfung am 5. Oktober 2009 in Husum/SH

Der Amtsarzt stellte sich und seine beiden Beisitzer vor. Nachdem er mich nach meiner gesundheitlichen Verfassung gefragt hatte, stellte er mir folgende Fragen:

Wie stellen sie fest, ob ein Patient suizidal ist?
A: Durch aktives Ansprechen, genaue Exploration (Situation, Hoffnungslosigkeit, passiver Todeswunsch, unkonkrete und konkrete Suizidpläne, soziales Netzwerk); Ziel ist die Abwendung einer suizidalen Handlung.
Wie wenden Sie diese ab?
A: Im Zweifelsfall durch Zwangseinweisung.
Wie läuft eine Zwangseinweiung ab?
A: Ich informiere den sozialpsychiatrischen Dienst, dieser schickt den Amtsarzt, der über eine Einweisung entscheidet. Der Amtsarzt sendet ein Attest an das Amtsgericht, welches als einstweilige Anordnung dient. Zugleich lässt er den Patienten in das zuständige Krankenhaus bringen. Der Amtsrichter muss innerhalb des Ablaufes des auf die Einweisung folgenden Tages mit dem Patienten sprechen und über die Unterbringung entscheiden.
Bei welchen Krankheiten rechnen Sie mit Suizidalität?
A: Bei Depressionen, Schizophrenie...
Genau. Erklären Sie bitte den Ausdruck Bilanzsuizid.
A: Ein Suizid, der nach rationaler Überlegung und Abwägung erfolgt,
Würden Sie so jemanden auch abhalten, das ist doch eigentlich okay?
A: Die Abwendung der suizidalen Handlung steht immer, auch hier, im Vordergrund.
Gibt es noch eine andere Art der Unterbringung?
A: Ja, die Unterbringung nach dem Betreuungsgesetz.
Welche Unterschiede bestehen zwischen den beiden Möglichkeiten?
A: Die Zwangseinweisung nach dem PsychKG ist Ländersache, Kriterien sind das Vorhandensein einer psychischen Erkrankung, akute Eigen- oder Fremdgefährdung, die nur durch die Zwangseinweisung behoben werden kann. Die Unterbringung nach dem Betreuungsgesetz ist Bundessache, hier wird ein Betreuer gestellt, der die Unterbringung veranlassen kann. Eigen- und Fremdgefährdung ist hier ebenfalls ein Kriterium.
(Die Fremdgefährdung ist kein Kriterium, nur die Eigengefährdung, was wiederum nicht ganz eindeutig ist, weil es manchmal kombiniert da steht.) Was dürfen Sie nicht als psychotherapeutischer Heilpraktiker?
A: Keine körperlichen Untersuchungen und Behandlungen, Akupunktur, Ausübung der Heilkunde im Umherziehen usw.
Welche Angststörungen kennen Sie?
A: Phobien (Agora-, soziale und spezielle Phobie), Panikstörungen und generalisierte Angststörung.
Wodurch unterscheiden diese sich?
A: Phobien sind objekt- oder situationsbezogen, Panikstörungen betreffen unvorhersehbare Situationen, wo keine objektive Gefahr besteht, und die generalisierte Angststörung betrifft Befürchtungen, z.B. über zukünftiges Unglück.
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben bestanden!


  Benutzerfreundlichkeit
Rechtliches  
 Kontakt  
 Datenschutz  
 Impressum