2008/05 Berlin



Protokoll zur Überprüfung zur Heilpraktikerin Psychotherapie in Berlin 05/2008Protokoll zur mündlichen Überprüfung
Heilpraktiker für Psychotherapie
in Berlin am 06. Mai 2008, 10:30 Uhr

Nach der Anmeldung wurden wir 4 Prüflinge gebeten, in einem Vorraum zu warten. Pünktlich um 10:30 Uhr wurden wir hereingeholt und begrüßt. Die Prüfung wurde auf Tonband aufgezeichnet.

………und dann ging´s los:

Kandidatin 1:
• Alkohol
− Definition psychische und physische Abhängigkeit
− Welche Phasen der Alkoholkrankheit gibt es (präalkoholische -, Prodo-mal-, kritsche – und chronische Phase) und wie fragt man den Klienten danach
− Delirium tremens (Anzeichen, Gefahren)
− Körperliche Spätfolgen der Alkoholabhängigkeit
− Frage: Was machen Sie, wenn jemand unbedingt zu Hause entgiften möchte, in der Vergangenheit jedoch mehrfach während des Entzugs ein Delirium tremens entwickelte? (Frage nach Bezugspersonen, Angehöri-gen, Verwandten etc und die rechtlichen Voraussetzungen der Unterbrin-gung nach dem PsychKG)

• Posttraumatische Belastungsstörung
− Symptome

Kandidatin 2
• Persönlichkeitsstörungen
− Definition
− Welche gibt es?
− Nähere Erläuterungen zur schizoiden und emotional instabilen PST (hier insbesondere der Umstand, dass diese oft sehr stark suchtgefährdet sind und oft ein exzessives Sexualleben führen)

Kandidatin 3
• Affektive Störungen
− Welche gibt es?
− Symptome der Depression und Manie
− Suizidalität im Zusammenhang mit depressiven Erkrankungen/Phasen und wie erfragt man diese beim Klienten
− Möglichkeit der Einrichtung einer Betreuung bei einer Manie nach dem Betreuungsgesetz, wenn abzusehen ist, dass ein Patient sich und/oder seine Familie aufgrund seiner manischen Symptome hoch verschuldet bzw. in den finanziellen Ruin treibt

Kandidatin 4
• Schizophrenie
− Welche Formen? (paranoid-halluzinatorische, katatone, hebephrene etc.)
− Welche Symptome der jeweiligen Form?
− Compliance-Probleme (Patienten nehmen eventuell ihre Medikamente nicht, was man therapeutisch dagegen tun kann, z.B. Motivation, Einbe-zug der Angehörigen, Depotspritze etc.)
− Frage: Darf man Medikamente ambulant gegen den Willen des Patienten geben? (Antwort: Nein, darf man nicht; dies ist unter engen rechtlichen Voraussetzungen nur stationär möglich)

Abschließend wurde jede von uns nach den Zukunftsplänen gefragt. Wir alle haben die Prüfung bestanden. Die Atmosphäre war insgesamt sehr, sehr an-genehm, der Prüfer war wohlwollend und unterstützte durch weiterführende Fragen.


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