2015/05 Köln



Heilpraktiker Psychotherapie Prüfung Gesundheitsamt Köln 2015

Die Prüfungskommission bestand aus einem Amtsarzt, einem Psychiater, einer Heilpraktikerin und einem Heilpraktiker Psychotherapie. Nachdem erst sehr ausgiebig mein Personalausweis betrachtet wurde, ging es los.

Als erstes wurde ich gefragt, ob ich noch Unterlagen beisteuern möchte. Wollte ich nicht, da ich bereits im Vorfeld alle Fortbildungszertifikate eingereicht hatte. Danach wollte man von mir wissen, warum ich die Zulassung haben möchte. Aber bitte nicht in epischer Breite sondern kurz und knapp.

Nach der Erläuterung ging es darum, mit wem ich arbeiten möchte, welche Störbilder und mit welchem Therapieverfahren. Hier war ich gut darauf vorbereitet, nicht eine Personengruppe mit Symptomen zu nennen, sondern ICD-10 relevante Störbilder mit Bezug dazu aufzuführen. Weiterhin wurde gefragt, mit welchen Therapieverfahren ich denn arbeiten könnte, warum ich das könnte (Fortbildungen) und was für eine Art Verfahren es ist (Körpertherapieverfahren, Psychotherapieverfahren, biologische Verfahren etc.), wie es wirkt und warum ich der Meinung sei, dass das Verfahren zur Überprüfung HPP passt. Dann kamen wir zu einem Fallbeispiel.

Aufgrund bisheriger Protokolle aus Köln ging ich von einem Fall aus, der kurz und knapp ist und Raum lässt für viele Möglichkeiten. Zumindest der zweite Teil stimmte. Leider nicht die Länge – der Fall war lang, verwickelt, mit vielen Symptomen und Zeitangaben, Ereignissen aus der Vergangenheit mit Wechsel in die Zukunft. Eben „wie im richtigen Leben, wo jemand planlos alles erzählt, was ihm einfällt“. Ich wurde nicht nach einer Verdachtsdiagnose gefragt sondern den Symptomen, die sehe. Danach sollte ich erst eine Diagnose stellen.

Akute Suizidalität und organische Abklärung hinterfragt – alles in Ordnung. Symptome hinterfragt, Medikamente abgeklärt, nach einigem hin und her kam der regelmäßige Konsum von Cannabis heraus.

Was mache ich mit ihr? Zur Drogenberatung schicken. Nein, die Patientin versteht das nicht, schließlich soll Cannabis ja auch legalisiert werden. Ich begann zu schwimmen (bisher habe ich überall gelesen und auch von vorherigen Prüfungsprotokollen gelernt, dass wir bei Drogen nichts machen dürfen und zur Drogenberatung verweisen), sprach von Psychoedukation und Motivation aufbauen, währenddessen die anderen Symptome genauer anschauen und mit der Patientin besprechen, woran sie arbeiten möchte, was ihr Ziel bei mir ist, sowie aufgrund ihrer Ziellosigkeit über Erstellen eines Tagesprotokolls und schauen, wo man ansetzen kann.

Weitere Punkte der Überprüfung: Suizidalität und das Vorgehen in Köln, akute Suizidalität (Vorgehen bei freiwilliger Selbsteinweisung und Weigerung, also Zwangseinweisung sowie wenn jemand einfach geht), latente Suizidalität und Krisenintervention, Pöldinger und alle Phasen.

Die nächsten Rückfragen waren zu Krisenintervention bei nicht akuter Suizidalität/ Erwägungs- bzw. Ambivalenzphase. Hier erwähnte ich auch, dass ich das soziale Umfeld einbeziehe. An den kritischen Blicken habe ich gemerkt, dass das nicht gut ankam. Die Prüfer haben mich hinterher darüber aufgeklärt, dass sie das nicht gut fanden. Grund: Angehörige können mit so einer Situation nicht umgehen. Auch zu versuchen die nächsten Stunden/ Tage gedanklich zu planen um die gedankliche Einengung zu durchbrechen kam nicht gut an (vielleicht auch, weil ich den Zusatz „gedankliche Einengung durchbrechen“ vergessen hatte). Ich wurde gefragt, wen ich um Rat fragen könnte. Ich sagte etwas von mir bekannten, bereits erfahrenen HPP, Supervision – das wollten sie alles nicht hören. Was wollte man hören: dass ich als unerfahrene Person bei einem psychiatrischen Krankenhaus anrufen und mir dort Rat zum weiteren Vorgehen bei Fachleuten holen würde. Und welche Krankenhäuser ich kenne, die darauf spezialisiert sind. Zum Glück kam ich dank der Heilpraktikerin irgendwann selbst darauf und habe es noch erwähnt.

Außerdem kamen Fragen zu Schweigepflicht, Rechte und Pflichten eines HPP, Abgrenzung HPP zu HP, Dokumentationspflicht und wo genau sie steht.

An mehr kann ich mich nicht erinnern... Für mich war es gefühlt keine gute Prüfung, aber: keine Gefahr für die Volksgesundheit und damit bestanden.

2

Ich wünsche allen, denen die Prüfung noch bevorsteht, eine angenehme Prüfung und kann Euch nur den Rat geben: bleibt ruhig, lasst euch nicht zu unüberlegten Äußerungen hinreißen. Wenn Ihr Fortbildungen angebt, seid sattelfest damit – ansonsten lieber nicht angeben. Lernt Suizidalität mit allem drum und dran, das ist auch nach den Berichten von anderen Prüflingen (auch bei anderen Prüfungsteams) in Köln wichtig. Ebenso wie die für uns relevanten Gesetze, Rechte und Pflichten eines HPP sowie medizinische und psychiatrische Notfälle und das jeweilige Vorgehen. Die Fälle variieren von sehr ausführlich bis zu einem einzigen Satz und der Frage „Was machen Sie“. Bei einer geforderten Diagnose daran denken, von Verdachtsdiagnose zu sprechen.

Nach den Rückmeldungen auch von anderen Prüflingen aus Köln gibt es hier unterschiedliche Prüfungsteams – und zwei Tendenzen: die eine, dass man in Absprache mit dem Facharzt nach Entbindung der Schweigepflicht durchaus einiges begleitend behandeln kann, sofern man auch angibt, wie man das machen würde und natürlich nur in bestimmten Phasen einer Krankheit, also z.B. nicht bei einer akuten Psychose. Und eine Kommission, die Wert darauf legt, dass man sich aufgrund der Unerfahrenheit Rat zum Vorgehen einholt.

Die Prüfung in Köln ist anspruchsvoll aber machbar. Ich wünsche allen viel Erfolg.


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