2019/01 Heilbronn



Prüfungsprotokoll - Mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie - Gesundheitsamt Heilbronn
09.01.2019

Amtsarzt: Dr. med. Elsässer
Diplom-Psychologin: Heidi Hübner
Heilpraktikerverband - Beisitzende: Frau Sauerbauer

1. Vorstellung: Dr. med. Elsässer stellt der Psychologin und der Beisitzerin meinen Lebenslauf vor. Ist das korrekt, möchten sie noch etwas ergänzen? Ich kann noch etwas dazu sagen und schlage dann vor, die gelernte therapeutische Methode zu erläutern. Er macht erst einmal weiter, ist aber tendenziell nicht abgeneigt. Die Zeit ist dann aber mit den Fragen und dem Fall sehr schnell vorbei gegangen.

2. Fragen: Vorweg sagte er: "Wie immer...." „Was bedeutet Heilkunde im Sinne des Gesetzes“? Ich habe Absatz 1 auswendig aufgesagt. Bei dem Absatz 2 wurde Wert auf die Worte - berufsmäßig und gewerbsmäßig gelegt. Diese kurz erklären.

Dann wurden Pflichten und Verbote aus der Berufsordnung für Heilpraktiker abgefragt.

2a. Zusatzfrage von Dr. med Elsässer: Kennen Sie das dementielle Syndrom? Hier das dementielle Syndrom erklären. Dann die unterschiedlichen Demenzformen erwähnen. Hier wurde Wert neben der Alzheimer Demenz auf die vaskuläre Demenz gelegt.

3. Danach übernahm die Diplom-Psychologin Frau Hübner mit einem Fall:

Eckdaten des Falls:
Mann, mehrmals in Psychiatrien gewesen, Medikamente genommen. Er hört Stimmen und kann mit Außerirdischen sprechen. Dies besteht schon seit Jahren. Er kann sich davon aber distanzieren. Zusätzlich Zwangsgedanken, die sich auf Sexuelles beziehen. Konzentrationsstörungen. Aufmerksamkeitsstörungen. Ängste. Selbstwertprobleme. Nicht verheiratet, aber in Beziehung. Leidet unter seinem Zustand.

Wichtig unter anderem was die Diplom-Psychologin hören wollte:
Suizidalität abklären. Körperliche Befunde, Fremdanamnese (vorhergende Kliniken). Wie bekomme ich die Informationen für die Fremdanamnese? Wichtig Einverständniserklärung des Klienten. Bei Differentialdiagnose lief es auf das Schizophrene Residuum hinaus. Dann die Frage, wie ich therapeutisch vorgehen würde. Ich habe erst das Triadische System erwähnt, dass ich danach nicht therapieren darf. Dr. med. Elsässer meinte, woher haben die das denn immer? Sie dürfen von uns aus therapieren, wenn die Psychose nicht akut ist. Wie gehen Sie also vor? Ich sagte, dass ich den Klienten nicht therapieren würde, weil ich dafür noch nicht die nötigen Ausbildungen habe. Sie wollten weiter meine Vorschläge wissen, wenn dann therapiert würde. Ich verwies auf die Selbstwertproblematik, die Ängste und die Zwänge. Vorgehensweise verhaltenstherapeutisch. Selbstwerttraining in Form von Rollenspielen und "Lernen am Modell". Bei den Zwängen kognitive Verhaltenstherapie. Bei Explorationsverfahren wäre ich eher vorsichtig, da bei Psychosen Entspannungsverfahren kontrainduziert sind. In der akuten Phase keine Entspannungsverfahren und aufdeckende Verfahren sagte ich. Gibt es welche, die sie in der nicht akuten Phase machen können? PMR habe ich vorgeschlagen, damit waren sie einverstanden, dann noch Achtsamkeitstraining. Autogenes Training eher nicht. Es kam auch noch die Frage, was man nicht zusätzlich zu Neuroleptika nehmen darf. Benzodiazepine war die Antwort. Da wollten Sie noch ein wenig hören, warum.

4. Prüfungsatmosphäre: Nette Prüfer. Angenehmes Prüfungsklima. Haben auch geholfen, wenn man mal gehangen ist.

5. Tipps: Bei Dr. med Elsässer unbedingt Heilpraktikergesetz lernen und die Berufsordnung für Heilpraktiker. Da insbesondere Pflichten und Verbote. Das ist ihm wichtig, da hakt er auch sehr nach. Dr. med. Elsässer war es auch wichtig, dass die richtigen Begrifflichkeiten kommen.


  Benutzerfreundlichkeit
Rechtliches  
 Kontakt  
 Datenschutz  
 Impressum