2018/01 Köln



Protokoll zur mündlichen Überprüfung in Köln, 18. Januar 2018

 

Ich hatte vier Überprüfer: Einen Amtsarzt und eine Psychiaterin, sowie zwei HP PSYs. Die HP PSYs haben jedoch höchstens mal genickt oder die Augen gerollt haben, wenn ich auf dem falschen Dampfer war.

 

Amtsarzt begann mit der Frage, ob ich was nachreichen will. Nein, lediglich mitteilen, dass ich ab Februar in Würzburg eine Fortbildung in kognitiver Therapie machen werde. Nun wurde von mir auch erwartet, dass ich mich darin auskenne, neben der von mir erwähnten Fortbildung in systemischer Therapie.

 

Dann wollte der Amtsarzt wissen, ob ich mich nach bestandener Prüfung alsbald niederlassen will und mit welcher Therapieform ich sofort anfangen könnte. Des Weiteren ob ich schon mit „Patienten“ (!) gearbeitet hätte („wir sagen auch nichts weiter“). Sie wollten „ja“ hören. Ob sie ein Störungsbild hatten und wie die Arbeit war. Ob ich was gelernt hätte und wenn ja was. Ob ich schon in anderem Umfeld Kontakt mit psychiatrischen Erkrankungen hatte. Ich habe auf alles „mit Bedacht“ geantwortet. Es wurde deutlich, dass ihnen auch schon jetzt an praktischer Erfahrung mit psychisch kranken Menschen und Kontakt mit Therapieformen gelegen war.

 

Mit welchen Patienten ich arbeiten möchte (Erw./ Kinder; m/w). Ich äußerte mein Interesse für Erkrankungen im Bereich „F4“ und dies bei Erwachsenen, vorzugsweise mit kognitiver und systemischer Therapie. Schien o.k..

 

Die Psychiaterin schildert den Fall, den ich selbst auch noch mal nachlesen durfte: 28 j Mutter, 3 jähriges Kind, glücklich verheiratet. Kommt in die Praxis, da völlig erschöpft. Schaut nachts mehrmals, ob Kind wohlauf ist. Macht sich viele Sorgen, dass was schief gehen kann, in den verschiedensten Bereichen.  Immer sehr angespannt. Denkt manchmal, „verrückt“ zu werden. Als sie Weihnachten bei der Familie des Mannes war, wollte sie nach einem Tag zurück, aus Angst, dass im Haus was angebrannt sein könnte. Mann hat sie davon abgehalten.

 

Verdachtsdiagnose? Differentialdiagnose? Therapieform? Ich bin, wenn auch etwas telegraphisch, den psychopathologischen Befund durchgegangen, mit Betonung auf Denken, Affekte, Antrieb.  Meine Verdachtsdiagnose: Ängste (generalisierte Angststörung?), DD: Panikstörung : nein; Anpassungsstörung: nein; depressive Episode: nein, Neurasthenie: nein.  Als die Psychiaterin nach half, kam ich endlich auch auf die Verdachtsdiagnose Zwangsgedanken/ -handlungen leider zuerst nicht kam. Freundlicherweise meinte sie, dass meine VD auch nicht ganz abwegig war.

 

Wie therapieren Sie? Klassische und kognitive Verhaltenstherapie. Was machen Sie genau? Konfrontation mit Reaktionsverhinderung in sensu und vivo – dysfunktionale Gedanken und Gefühle ergründen und umstrukturieren. Möglw. Bräuchte sie auch Medikamente, wofür natürlich ich nicht zuständig wäre.

 

Was ist, wenn die Patientin nicht kooperiert? Wie nennt man das? Ich kam leider nicht auf den Freudschen Begriff des Widerstandes.  Sie nannte ihn. Kein Problem. Wir sprachen dann auch kurz über primären und sekundären Krankheitsgewinn.

 

Die Psychiaterin wollte dann von mir wissen, warum die Patientin zu mir kommen und selbst zahlen soll. Da habe ich im Zweifel als Grund nicht genug auf meine Qualität als Therapeutin und die mögliche gute Beziehung Therapeutin - Patientin verwiesen, sondern zu sehr auf das tatsächliche Hindernis, dass in der Tat der psychologische Psychotherapeut im Vorteil sei, da die Krankenkasse seine Rechnung erstattet. Im Zweifel (noch) fehlendes Selbstbewusstsein meinerseits, wenn man als Prüfling einer Psychiaterin gegenübersitzt. ;-).

 

Amtsarzt brachte Fallvariante: Es spitzt sich zu. Wie stelle ich einen psychiatrischen Notfall fest? Habe für den Hinweis gedankt, da ich das m. E. schon aufgrund der Erwähnung „manchmal droht sie „verrückt“ zu werden“ hätte ansprechen sollen. Ich habe dann die Theorien von Ringel und Pöldinger zusammen gefasst. Er bejaht die akute Suizidalität. Was tun Sie nun? Ich habe das Verfahren in Aachen dargestellt: Feuerwehr über 112 rufen; Patient wird in der Klinik dem Arzt vorgestellt, spätestens tags drauf dem Richter. Amtsarzt war etwas genervt, dass ich den Notarzt im Rettungswagen unerwähnt ließ. „Komisches Verfahren bei Ihnen in Aachen“...

Amtsarzt spielt den Fall weiter: Patient will mich verklagen und meine Dokumentation haben. Welche Rechte hat er? Es genügte ihm nicht, dass ich die Dokumentationspflicht beschrieb, sondern wo dies stünde. §630 a ff BGB. Das stellte ihn zufrieden. In dem Zusammenhang sprachen wir auch noch kurz über den Behandlungsvertrag und meine Aufklärungspflicht. Als er sich da fragte, ob ich vergessen hatte auf meine Gebühren hinzuweisen, kam mir der HP zu Hilfe („hat sie gesagt“).

 

Welche anderen Pflichten habe ich als HP Psy und wo stehen die? Als ich neben den Gesetzen unter anderem die BerufsO erwähnte, meinte er geringschätzig, die sei unwichtig, da kein Gesetz. Andererseits steht die Verschwiegenheitspflicht der HPPsys nicht im Gesetz, sondern lediglich in der Berufsordnung, wie der männliche HP „zu meinen Gunsten“ bestätigte.

 

Amtsarzt setzt fort: Woraus folgt, dass ich meinen Beruf ausüben darf? Ich habe das Urteil vom BVerwG 1993 und Art 12 GG genannt, was o.k. schien.

 

Als ich herausgebeten und nach kurzer Zeit wieder reingebeten wurde, wollte mich der Amtsarzt erst etwas auf die Folter spannen, obwohl klar war, dass es gereicht haben musste. So ließ er es sich auch nicht nehmen, erst noch mein schlechtes schriftliches Ergebnis zu erwähnen. Die Psychiaterin schien das aber unangemessen zu finden, brach das Eis und gratulierte mir sehr freundlich zur bestandenen Überprüfung, „der sehr guten mündlichen Leistung“ und wünschte mir viel Glück.

 

Die Prüfung dauerte ca. 35 Minuten. Ich fand sie anspruchsvoll, aber fair und angenehm und die Prüfer wohlwollend bis kollegial (vor allem die Psychiaterin), obwohl der Amtsarzt teilweise schon etwas penetrant erschien, auch bei seinen juristischen Feinheiten. Vielleicht wollte er mich aus der Reserve locken, da ich in meinem ersten Beruf Juristin bin. Ich konnte das in dem Moment „gut wegstecken“, da die Psychiaterin „für den freundlichen Ausgleich“ sorgte.

 

Ich wünsche euch allen viel Glück. Die Überprüfung ist mit Vorbereitung gut machbar. Lasst euch in jedem Fall nicht aus der Ruhe bringen!!


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