2012/12 Heilbronn



Mündliche Prüfung „HP-Psychotherapie“ Heilbronn vom Dez. 2012

 

anwesend: Amtsarzt, eine Frau vom Heilpraktikerverband und Psychologin als Beisitzer

 

Der Amtsarzt führte mich ins Zimmer und sagte er hätte mich den Damen schon gemäß meinen Beschreibungen auf dem Antrag vorgestellt und da wäre ja alles schon gesagt, warum ich Paartherapie machen möchte. „Dann schauen wir mal, was Sie zur Gesetzesgrundlage wissen.“ Dabei legte er mir ein Blatt Papier mit zwei kurzen Fragen vor.

 

1. Frage: (in etwa) Was besagt § 1 Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes.

Ich war überrascht, denn ich hatte erwartet ich dürfte etwas zu meiner Person, zu meiner Ausbildung und Motivation sagen und könnte damit warm werden. War nicht so. Dem Paragraphen 1 konnte ich spontan nicht zuordnen, was er beinhaltet. Das sagte ich auch. Also fragte er, wozu der HP eine Erlaubnis bräuchte. Da Gesetze nicht meine Stärke sind und ich gerade mit allem etwas überrascht war, fiel mir nichts Vernünftiges dazu ein. „Was der HP denn nicht dürfe?“ Immer noch kam nichts rechtes bei mir zum Vorschein. Das machte mich natürlich aufs Höchste nervös, Adrenalinschub, heißes Gesicht...

„Was ich denn über Infektionskrankheiten wüsste.“ Ich stand immer noch auf dem Schlauch. HIV und etwas von Geschlechtskrankheiten sagte ich. „Wie ich HIV diagnostizieren würde.“ Nach 2-3 mangelhaften Antwortsätzen, noch ohne auf die 2. Frage auf dem Blatt eingegangen zu sein, nahm er den Zettel zurück und sagte, das war es für ihn, und er gab mich weiter an die nächste Dame. Trotz meiner dürftigen Antworten zeigte der Amtsarzt keine negativen Reaktionen.

 

Voll daneben, dachte ich und knirschte innerlich mit den Zähnen, war aber bemüht mir nichts anmerken zu lassen und behielt äußerlich die Fassung. Nur nicht die Nerven verlieren! Ich musste mich äußerst zusammennehmen. Es waren bis jetzt vielleicht nur 3-4 Minuten vergangen. Ein Zettel mit halber Seite Fallbeschreibung wurde mir vorgelegt. Die Dame schaute mich aufmunternd mit freudiger Erwartung an.

Im ersten Moment hatte ich noch Mühe mich von dem Gefühl des Versagens frei zu machen und die nächste Aufgabe fokussiert anzugehen. Doch es gelang mir. Der Fall war klar und überschaubar für mich. „Was ich davon halte, wie ich nun vorgehen würde und wie der Fall zu therapieren wäre?“

 

Ich schlingerte noch bei den ersten paar Sätzen, dann ruhte ich wieder in meiner Mitte. Ich las den Fall nochmal sorgfältig durch. Borgt mir dann den Kugelschreiber des Amtsarztes und unterstrich die mir wesentlich erscheinenden Punkte.

 

Fallbeispiel: Ein 41 Jähriger Mann kommt in ihre Praxis, nach mehreren psychiatrischen Aufenthalten, klagt über Lustlosigkeit ...(und mehrere eindeutige Merkmale für eine ausgeprägte Depression). Auch noch ein paar somatische Merkmale für Depression. Er kann gerade noch arbeiten, aber nur mit großer Mühe ... Schon als Kind hatte er Kontaktprobleme und Angst er mache etwa falsch. … Am Ende war noch erwähnt, dass er bestimmt viel Schuld auf sich geladen habe und dies ihm auch die Stimmen bestätigten, die er manchmal höre.

 

Mit der Entwicklung einer Anamnese hatte ich kein Problem. Ich konnte die Verdachtsdiagnose „schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen“ gut herleiten und bewies dabei Verständnis und Voraussicht. Ich fühlte mich wieder so sicher, dass ich fast in einen Plauderton verfiel. Die nur in einem Satz von mir angesprochene Angstthematik wollte die Dame noch genauer erklärt wissen und mit der Frage ob sonst noch was wäre erinnerte sie mich an die nicht thematisierte Suizidalität, die ich dann noch ausführte. Dabei war ihr wichtig dass man nicht bei jedem Verdacht gleich not-einweist, sondern auch bei weniger akuten Fällen mit den Klienten einen Vertrag unterschreibt.

 

Das war es auch schon, hieß es dann und ich dürfe draußen warten. Mir schien es waren etwa 20 Minuten Prüfung gewesen.

 

Man holte mich herein. Ich hätte bestanden. (Ufff!) Ich sagte dem Amtsarzt: „Da hatten Sie mich ja gleich eiskalt erwischt. Das warf mich für einen Moment ganz aus dem Konzept.“„Das hätte man aber nicht gemerkt“ war seine Antwort. Er hätte es als positiv gewertet, dass ich die Ruhe bewahrt hatte und in der Lage war, die nächste Aufgabe besonnen anzugehen.

 

Die Prüfungsatmosphäre hatte ich als sehr wohlwollend und entgegenkommend empfunden, zwischendurch hatten alle auch ein paarmal heiter gelacht. Ein fairer und angenehmer Prüfungsausschuss.


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