2013/06 Köln



Mündliche Heilpraktikerprüfung Psychotherapie 19. Juni 2013 Gesundheitsamt Köln

 

Gedächtnisprotokoll mündliche Überprüfung für Heilpraktiker (Psychotherapie) in Köln

 

Hallo, vor kurzem hatte ich meine mündliche Prüfung.

Die 3 Prüfer waren sehr nett. Nach einer kurzen Vorstellung und der Frage ob ich mit einer Aufnahme einverstanden wäre – ging es los.

Ich wurde zunächst gefragt, was ich bisher gemacht habe und was ich mit dem Heilpraktiker (Psychotherapie) anfangen möchte. Dann kam die Frage nach meinem auserwählten Verfahren die ich ausführlich beantworten konnte.

 

Nun wurde mir folgender Fall vorgetragen (soweit noch in meiner Erinnerung):

Ein 40 jähriger Mann verheiratet, Kinder mit wenig Kontakt nach außen, kein Freundeskreis, berufstätig. Er arbeitet sehr perfektionistisch und Gewissenhaft. Dadurch bringt er häufig seine Arbeiten nicht zu Ende und verzettelt sich. Er hat eigene Prinzipien die er auch von anderen erwartet. Die Anpassungsfähigkeit an Mitmenschen und deren Gewohnheiten ist eingeschränkt.

 

Es handelte sich bei diesem Fall um eine anankastische (zwanghafte) Persönlichkeitsstörung die ich durch nachfragen untermauern musste. (Psychopathologischer Befund etc.)

 

Ich wurde gefragt, ob ich mit meinem auserwählten Therapieverfahren oder einem anderen Therapieverfahren (VT) therapieren könnte. Ich bejahte diese Fragen und fügte hinzu, dass Patienten mit einer Persönlichkeitsstörung schwer zu therapieren sind, da sie keine Krankheitseinsicht zeigen und sich die Persönlichkeitsstörung bereits chronifiziert haben könnte.

 

1/3 bessert sich nach Therapieende

1/3 bleibt gleich nach Therapieende

1/3 verschlechtert sich nach Therapieende

 

Nun wurde mir von der Beisitzerin dieser Fall geschildert: Eine Frau kommt mit ihrer 4 jährigen Tochter zu mir in die Praxis welche sich krankhaft die Haare herausreißt. Ich wurde gefragt, ob ich die Tochter therapieren könnte oder was ich zu tun hätte. Ich schilderte, dass es sich bei dieser Krankheit um eine Störung der Impulskontrolle (Trichotillomanie) handelt und ich die Mutter mit der Tochter zunächst zur ärztlichen Abklärung an einen Kinder- und Jugendpsychiater verweisen muss.

 

Zum Schluss musste ich noch den Ablauf der Zwangseinweisung in Köln schildern und ich spulte das Prozedere ab.

Auf die Frage was der Unterschied zwischen dem „großen“ und „kleinen“ Heilpraktiker ausmacht schilderte ich, dass der Heilpraktiker (Psychotherapie) weder körperliche Untersuchungen am Patienten verrichten darf noch Medikamente verschreiben oder empfehlen.

 

Nach ca. 20 min. war die Prüfung vorbei. Ich empfand die Atmosphäre als sehr angenehm, wertschätzend und wohlwollend.

 

Kurz darauf hieß es auch schon herzlichen Glückwunsch – Sie haben bestanden!


  Benutzerfreundlichkeit
Rechtliches  
 Kontakt  
 Datenschutz  
 Impressum