2009/05 Lüneburg



Mündlichen Überprüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie in Lüneburg 05/2009

Gedächnisprotokoll der mündlichen Prüfung in Lüneburg 05/2009

Prüfung beim Gesundheitsamt Lüneburg am 20. Mai 2009

Die Prüfer waren: ein Heilpraktiker = Herr Weiß, ein Jurist und ein Arzt dessen Namen ich nicht mehr weiß.
Ich hatte um 14:00 Uhr Termin und bin auch pünktlich drangekommen. Alle drei Prüfer waren sehr freundlich und sehr nett.

Herr Weiß begann:
Zuerst einmal sollte ich erzielen warum ich diesen Beruf ausüben möchte. Das war klar, da war ich auch drauf vorbereitet.
Da ich in meiner Vorstellung auch das Wort Borderline benutzt habe, fing Herr Weiß direkt damit an.
Er wollte wissen, was dann eine Borderline Persönlichkeitsstörung genau ist. Wie die Symptome sind. Hier wollte er besonders auf das selber verletzen hinaus. Was man tun kann, wenn ein Klient in der Praxis sitzt und den Drang hat sich selbst zu Ritzen.
Da bin ich erstmal nicht drauf gekommen, hier wollte er hören, dass man zum Beispiel in eine Pepperoni beißen kann um durch den Sinnesreiz sich wieder zu spüren.
Dann wollte er wissen, wie sich eine Persönlichkeitsstörung von einer Psychose abgrenzen lässt. Hier natürlich solche Dinger wie die zeitliche Stabilität der Persönlichkeitsstörung oder auch der frühe Beginn und eben das ist nicht heilbar ist.

Anschließend sollte ich noch genauestens Psychosen beschreiben.
Dann ging es weiter, ich sollte die komplette Psychopharmakologie und was mir dazu einfällt erzählen. Ich fing mit den verschiedenen Medikamenten Gruppen an, beschrieb die Untergruppen und hier stellte er viele Nachfragen zu den Nebenwirkungen. Gehakt habe ich bei den Nebenwirkungen der atypischen Neuroleptika, wo ich die Gewichtszunahme vergessen hatte zu erwähnen. Hier hat er mir aber nett geholfen, damit ich darauf kam,
Weiter ging es mit dem Präsuizidalen Syndrom nach Ringel.
Ich beschrieb die drei Phasen. Dann fragte er ob es noch eine vierte Phase gebe. Da ich schon oft gehört hatte, dass die letzte Phase von Pöldinger im Anschluss noch erwähnt wird sagte ich das auch so. Und er fragte mich: was denn nun drei oder vier Phasen? Das verunsicherte mich. Ich sagte es wären eigentlich drei Phasen, aber die Entschlussphase von Pöldinger würde von der Logik her gesehen noch gut dahinter passen. Herr Weiß sagte, das könne ja sein, aber ich solle jetzt sagen drei oder vier Phasen.
Ich sagte: drei. Da sagte er lächelnd und auch ein wenig erleichtert: gut dass sie das gesagt haben......
Er bedankte sich, für das nette Gespräch und gab weiter an den Arzt.
Als erstes wurde der Arzt von mir wissen wie sich der psychopathologische Befund aufbaut. Nachdem ich das ausführlich beschrieben hatte, ging es weiter mit dem Thema Anamnese.

Ich dachte ich hätte dieses auch ausreichend beantwortet. Aber er fragte noch einmal nach den verschiedenen Anamneseformen. Ich erwähnte und erklärte die Fremd Anamnese und Familien Anamnese. Aber immer wieder fragte er mich nach einer dritten Anamnese Form. Das hat mich völlig verunsichert weil in meinem Buch nur zwei beschrieben sind. Das worauf er hinaus wollte, war die Anamnese des Patienten. Das hatte ich zwar so schon beschrieben aber eben nicht mit diesem Wort. Weiterging es mit Thema Suizidalität. Der Arzt fragte mich was ich denn tun würde man so ein Fall in meiner Praxis auftrete. Ich beschrieb lang und ausführlich Dinge wie Patienten Vertrag, in das Erleben des Patienten einfühlen, ließ auch Pöldinger mit einfließen und hoffte alles gut genug beschrieben zu haben. Der Arzt fragte mich, woran aber genau ich nun entscheide, ob ich den Patienten wieder gehen lassen oder nicht. Er wollte hinaus auf das Wort "Gefühl“. Also dass ich auf mein Gefühl höre ob eine akute Suizidgefahr besteht oder nicht. Genau das wollte ich natürlich nicht sagen, weil ich dachte, dass ein Arzt bestimmt Fakten aber nicht „Gefühl“ möchte ;-)

Nun kam das PsychKG dran. Das war ja auch klar. Nun kamen die bekannten Fragen, wie das Vorgehen ist, wen man wann anrufen kann, und überhaupt, wie das geregelt ist.
Anschließend wurde es detaillierter, ob denn nun der Arzt oder der Beamte diejenigen sind, die die eigentliche Einweisung unterschreiben. Und wer denn genau von den beiden? Dann ging es weiter, wenn der Patient im Krankenhaus wäre, und bereits der Ablauf des folgenden Tages vorbei wäre, wie es nun rechtlich weitergeht. Das hat mich ziemlich überfordert, weil es ja nicht mehr in meinen Zuständigkeitsbereich fällt. Ich sagte also, der Arzt würde einen Befund an das Gericht faxen und das Gericht über eine weitere Unterbringung entscheiden. Der Arzt sagte mir, das wäre definitiv falsch. Und mir entgleisten die Gesichtszüge. Er erklärte mir dass ein Richter zu dem Patienten in die Klinik fährt und mit ihm spricht. Dass jeder Mensch das Recht auf ein solches Gespräch mit einem Richter hätte. Das hatte ich nicht mehr auf dem Zettel, habe das auch gesagt und mich bedankt für die „Belehrung“.

Dann wurde ich rausgeschickt.. nach 2 Minuten holten sie mich wieder rein und sagten freundlich und nett lächelnd, das ich bestanden hätte. Erleichtert sank ich in meinem Stuhl zusammen, und sagte das ich gedacht hätte dass das Psych KG mich jetzt getötet hätte... daraufhin sagte der Heilpraktiker, dass mit der Gesetzeskunde war wohl an der einen Stelle etwas schwammig sei aber im Großen und Ganzen richtig gewesen aber wenn ich das mit Ringel nicht richtig gesagt hätte wäre das nicht so gut gewesen.

Tja und so bin ich mit Butter weichen Knien wieder raus und hatte bestanden J
Sicherlich waren es noch viel mehr Fragen, die mir jetzt so auf die Schnelle nicht einfallen.
Ich wünsche allen, die die Prüfung in Lüneburg machen, viel Glück und Erfolg!
Die Prüfung war auf jeden Fall sehr fair und die Prüfer nett und wohlwollend.


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