2019/05 Köln



Gedächtnisprotokoll mündliche Überprüfung am 27.05.2019 in Köln

 

In meiner Prüfung waren ein Amtsarzt und zwei Besitzer (HPP und HP) anwesend, die mich nett begrüßten. Insgesamt war die Stimmung sehr angenehm. Der Amtsarzt hat das Gespräch mit wenigen Ausnahmen geführt.

Zuerst wurden die Formalitäten geklärt (Personalausweis wurde vorgelegt, Unterlagen nachgereicht und die Frage, ob ich mit der Aufzeichnung der Prüfung einverstanden sei, wurde meinerseits bejaht).

Dann wurde ich gefragt, warum ich die Überprüfung ablegen möchte und mit welchen Methoden und Störungsbildern ich arbeiten möchte. Dies habe ich kurz geschildert, damit schienen alle zufrieden.  

Die nächste Frage war, ob ich selbst schon Therapieerfahrung gemacht hätte. Dies bestätigte ich und erzählte kurz über die damalige Situation.

Nach ca. 5-10 Minuten wurden dann die ersten fachlichen Fragen gestellt.

·         Zuerst wurde nach den Pflichten des HPP`s gefragt. Diese konnte ich gut beantworten.

·         Dann sollte ich den Unterschied zwischen dem HPP und HP beschreiben. Auch das konnte ich gut beantworten.

·         Dann fragte der Amtsarzt, wie viele Einweisungen nach Psych-KG ich bereits miterlebt habe (ich habe 15 Jahre in psychiatrischen Praxen gearbeitet). Ich beantwortete die Frage. Im Anschluss fragte er, was ich in diesen Fällen tun musste, das konnte ich auch gut beantworten.

·         Dann fragte er, wie dann das weitere Vorgehen sei, wenn der Patient in der Klinik ankommt. Ich antwortete, dass dann der diensthabende Psychiater den Patienten in Empfang nimmt, dass dann ein Richter oder Verfahrenspfleger kommen muss, um über die Unterbringung zu entscheiden. Die verneinte er und sagte, dass ein Richter und Verfahrenspfleger kommen müsse, ein Verfahrenspfleger alleine würde nicht ausreichen. Das wusste ich so nicht, schien aber auch nicht schlimm zu sein. Als nächstes wollte er wissen, wie lange der Patient denn dann in der Psychiatrie bleiben würde, ich sagte, dass das max. 6 Wochen wären, danach müsste der Richter neu entscheiden. Das war ok.

·         Als nächstes sollte ich die psychiatrischen Notfälle nennen. Ich nannte Erregungs-zustände, Stupor, Bewusstseinsstörungen und akute Eigen- oder Fremdgefährdung. Außerdem nannte ich noch akute Intoxikationen, diese wollte der Amtsarzt auch hören. Damit schien er zufrieden zu sein.

·         Dann fragte der Amtsarzt, was mit einer akuten Eigengefährdung gemeint sei. Ich nannte akute Suizidalität, Gefahr der Chronifizierung und auch Verwahrlosung. Damit schien er nicht ganz zufrieden, da er fragte, wo bei Verwahrlosung denn dann die akute Gefährdung anfangen würde. Ich erklärte am Beispiel Drogen und Alkohol, dass da je nach dem nur noch wichtig sei, die Droge zu beschaffen und einzunehmen und dass da z. B. Nahrung oder ausreichend Flüssigkeitszufuhr evtl. zweitrangig seien.

·         Dann die Frage, wann noch eine Verwahrlosung drohen könnte. Ich nannte Demenzen, schwere Depressionen. Mehr viel mir nicht ein.

·         Ich sollte dann noch das Delir erklären, wann es vorkommen kann. Ich nannte die Bereiche F0 und F1. Der HP fragte, in welcher Phase des Trinkens das Delir vorkommen würde. Ich antwortete, dass es in der Regel im Entzug auftritt, dass es aber auch das Kontinuitätsdelir gäbe, welches allerdings eher selten sei.   

·         Der HPP wollte dann wissen, warum ein Delir ein Notfall wäre. Ich nannte die Gefahr der vegetativen Entgleisung und dass ein Delir unbehandelt tödlich enden kann.

·         Als nächstes sollte ich die Überbegriffe des ICD-10 nennen. Als ich bei F2 angekommen war, fielen mir dann auch wieder die Schizophrenien ein, bei denen Verwahrlosung vorkommen kann. Damit waren die Prüfer dann auch zufrieden.

·         Ich fragte, ob ich nach F2 noch die weiteren Bereiche nennen sollte, dies wurde verneint.

 

Ich wurde kurz hinaus gebeten. Nach kurzer Wartezeit wurde ich wieder hinein gerufen und ich wurde zur bestandenen Prüfung beglückwünscht. Es wurde nochmals erwähnt, wie gut sie es finden, dass ich so viel Praxiserfahrung habe und dass ich somit ein gutes Bild von den verschiedenen Störungsbildern, nicht nur in der Theorie, hätte.

Die Prüfung hat gute 20 Minuten gedauert und war wirklich gut machbar. Jetzt bin ich erleichtert und mache erstmal Urlaub! J

Allen, die die Prüfung noch vor sich haben, wünsche ich alles Gute!!

 

 

 

 

 

 


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