2012/01 Köln



Prüfungsprotokoll Januar 2012 Köln

 

Mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt in Köln

 

Ich wurde aus dem Wartebereich in ein kleines Büro geführt, in dem es eine kleine Ecke mit einem noch kleineren runden Tisch gibt. Hier saßen die beiden Beisitzerinnen (Psychiaterin und HPPsych.) und ein Gastpsychiater. Mir wurden die Personen vorgestellt und erklärt, dass die mündliche Prüfung mit einem Recorder aufgezeichnet werde. Sodann kam die Frage, ob ich auch etwas Neues mitgebracht habe, was die Anwesenden noch nicht kennen würden, obwohl sie schon langjährig in dem Bereich tätig seien.

Dies verneinte ich.

Dann wurde der Recorder eingeschaltet und die Prüfung begann formell.

Die Fragen habe ich nun sinngemäß versucht, hier wieder zu geben:

1. Frage: Wie sind Sie auf die Idee gekommen, die Heilpraktikerprüfung zu machen?

2. Mit welchen Menschen wollen Sie arbeiten?

3. Welche Krankheiten wollen Sie behandeln? Incl. Nachfrage: Auch affektive Störungen?

4. Welche Störungen wollen Sie gar nicht behandeln und warum nicht?

5. Welche Methoden wollen Sie anwenden?

6. Dann bekam ich ein Fallbeispiel und sollte die Symptome erkennen, die Diagnose versuchen und differentialdiagnostisch abgrenzen: 34 weibliche Psychologin kommt in ihre Sprechstunde und schildert, sie werde oft nachts wach, weil sie den Drang zur Toilette spüre. Sie liege dann lange wach, grübele und könne nicht aufstehen, weil sie Angst habe und befürchte, dass im dunkeln Flur Spinnen mit schrecklichen Fratzen auf sie warten.

7. Eine Diskussion über Psychose / Neurose resultierte daraus mit der Frage: Wie behandeln sie? Was liegt dem Störungsbild zugrunde? Welche tiefenpsychologische Erklärung hat diese Neurose? (Ergebnis: Autonomiekonflikt und histrionische Persönlichkeit) Da ich mich zur Psychose verirrt hatte, durfte ich dann auch die Behandlungsmöglichkeiten der Schizophrenie erklären. Und dann aber auch die Behandlungsmöglichkeiten der Angstneurose.

8. Welche Fähigkeiten muss ein Psychotherapeut haben? Anmerkung: Rogers reichte nicht, es sollte auch die Abstinenzregel nach Freud erklärt werden.

9. Welche Probleme ergeben sich daraus?

10. Weiter ging es durch die Gesetze, rechtliche Grundlagen des HPG, Berufspflichten, Sorgfaltspflichten, Abgrenzung Heilpraktiker (HP) und HP Psychotherapie, Medikamentenverabreichung.

11. Zuletzt die Frage, wo in den Gesetzen geregelt sei, dass das Gesundheitsamt die Prüfungen durchzuführen habe.

 

Die Prüfung dauerte ca. 50 Minuten, und bis zuletzt war mir nicht klar, ob das, was ich sagte, richtig oder falsch war. Es gab keine Mimik oder Gestik, die Rückschlüsse zuließ.

Die Atmosphäre war sehr kühl und unpersönlich.

 

Zum Schluss wurde mir nach nur kurzer Beratungszeit und einer folgenden strengen Zusammenfassung dessen, was ich alles unrichtig dargestellt hatte, die auf den Tag ausgefertigte Urkunde mit einem fröhlichen warmen Lachen zugeschoben.

Damit hatte ich gar nicht gerechnet. Meine Freude darüber hat sich danach erst langsam eingestellt.


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