Wenn Sie psychotherapeutisch arbeiten möchten und kein Arzt oder Psychologe sind, brauchen Sie eine Erlaubnis vom Gesundheitsamt. Diese Erlaubnis ist die Zulassung als Heilpraktiker Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Bevor Sie die Zulassung erhalten, müssen Sie einige formale Kriterien erfüllen und eine Überprüfung (schriftlich und mündlich) beim Gesundheitsamt bestehen. Der Begriff "Überprüfung" wird verwendet, weil es sich nicht um eine staatliche Prüfung (Staatsexamen) mit vorgeschriebenen Inhalten handelt. Die schrifltichen Überprüfungen werden seit kurzem jedoch bundeseinheitlich gestellt, für die Anforderungen und Inhalte der mündlichen Überprüfungen sind jedoch weiterhin die jeweiligen Gesundheitsämter selbst verantwortlich.
Formale Kriterien der Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie: Sie müssen über 25 Jahre alt sein und mindestens einen Volksschulabschluss haben. Dazu kommt ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge sowie der ärztliche Nachweis, dass Sie körperlich und geistig den Anforderungen entsprechen und keine Suchterkrankung haben.
Die schriftliche Heilpraktiker Psychotherapie Prüfung wird bei den meisten Gesundheitsämtern einheitlich durchgeführt (und zwar jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober) und besteht aus 28 multiple-choice-Fragen. Für die Beantwortung der Fragen ist 55 Minuten Zeit.
Hier sind die Prüfungsfragen der letzten Jahre...
Bei der mündlichen Heilpraktiker Psychotherapie Prüfung befragt Sie ein Amtsarzt und meist eine Psychologin und eine Heilpraktikerin etwa eine halbe Stunde lang zu psychiatrischen Krankheitsbildern. Sie sollen sich damit gut auskennen und wissen, was Sie später behandeln dürfen und was nicht! "Um eine Gefahr für die Volksgesundheit auszuschließen", wie es im Gesetzestext heißt. Dieser Teil macht meist 90 Prozent der Prüfung aus; die restlichen 10 Prozent drehen sich um die psychotherapeutische Behandlung der Störungen.
Hier finden Sie Erfahrungsberichte zur mündlichen Überprüfung...