Häufige Fragen

Hier finden Sie eine Seite mit häufigen Fragen und Antworten rund um den Heilpraktiker Psychotherapie sowie die Vorbereitung und Ausbildung dazu. Bitte klicken Sie einfach auf die Frage, welche Sie interessiert.

Gern können Sie für weitere Fragen das folgende Formular verwenden, Sie erhalten von uns dann die Antwort per mail bzw. auf dieser Seite.

  • Wie sind die Berufschancen nach Ablegung der Überprüfung?

    Wie sind die Berufschancen nach Ablegung der Überprüfung?

    Als Heilpraktiker für Psychotherapie ist man auf selbstzahlende Klienten angewiesen. Der Vorteil darin besteht, dass Klienten optimal motiviert kommen, um an sich zu arbeiten. Auf der anderen Seite dauert es dadurch eine gewisse Zeit, bis sich ein Kundenstamm aufgebaut hat und sich das Angebot "weiterspricht". Nach unserer Erfahrung ist es allerdings gut möglich, in wenigen Jahren eine gut gehende Praxis aufzubauen, wenn man ein gutes Angebot hat und sehr bemüht ist.

  • Wie gezielt bereiten Sie auf die einzelnen Gesundheitsämter vor?

    Wie gezielt bereiten Sie auf die einzelnen Gesundheitsämter vor?

    Mit Originalprüfungsfragen. Die schriftliche Überprüfung ist fast überall bundesweit einheitlich gestaltet und wir bereiten auf diese während der gesamten Ausbildung mit Originalfragen vor.
    Die mündliche Überprüfung wird von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt verschieden durchgeführt. Hier bereiten wir gerade am 5. Wochenende, dem speziellen Prüfungswochenende auf die verschiedenen Gegebenheiten durch Prüfungssimulationen vor.

  • Darf ich als Heilpraktiker für Psychotherapie Medikamente oder Bachblüten empfehlen?

    Darf ich als Heilpraktiker für Psychotherapie Medikamente oder Bachblüten empfehlen?

    Allgemein:
    Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (Artikel 1 §1 Abs. 3) ist "jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung und Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist."

    Der HP Psych hat sich also, wenn er einen seelisch Kranken behandelt, auf psychotherapeutische Verfahren zu beschränken. Psychotherapeutische Verfahren sind psychologische Mittel. Daraus
    folgt, dass körperliche Mittel wie Massage, Spritzen geben, Akupunktur, Akupressur u.ä.) ausscheiden.

    Medikamente:
    Weiterhin folgt daraus, dass die Verabreichung und Verschreibung von Medikamenten (auch homöopathische) als Behandlungsmethoden nicht erlaubt ist. Streng genommen ist auch
    die Empfehlung von Medikamenten eine Überschreitung der Erlaubnis.
    Dies gilt auch für Mittel, die nicht unter die Arzneimittelgesetze fallen, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel (juristisch gibt es diesen Begriff nicht - es handelt es sich hier um Lebensmittel) und Bachblüten (die sogar im Gegensatz zu phytotherapeutischen und homöopatischen Mitteln keine pharmakologische Wirkstoffe enthalten).

    Grundsätzlich steht es jedermann frei, solche Mittel zu empfehlen, aber in der Rolle und Funktion (das ist hier das Entscheidende!) des Psychologischen Beraters oder Heilpraktiker für Psychotherapie darf man es jedoch nicht, denn sonst würde der
    a) Psychologische Berater die Grenze zur Heilbehandlung überschreiten
    oder der
    b) HP für Psychotherapie die Grenze zur somatischen Behandlung seiner Klienten damit überschreiten.

    Folglich ist der Hinweis auf Mineralstoffe, Homöopathie etc. an die Klienten im Rahmen der psychologischen Beratung stets in die Richtung der behandelnden Ärzte oder Heilpraktiker gerichtet, hier diagnostisch oder vorbeugend tätig zu werden.

  • Hat der Heilpraktiker Psychotherapie vor Gericht Zeugnisverweigerungsrecht zur Bewahrung seiner Schweigepflicht?

    Hat der Heilpraktiker Psychotherapie vor Gericht Zeugnisverweigerungsrecht zur Bewahrung seiner Schweigepflicht?

    Die Heilpraktiker unterliegen der zivilrechtlichen Schweigepflicht aufgrund des Behandlungsvertrages nach dem BGB und nach der Berufsverordnung für Heilpraktiker. Eine strafrechtliche Schweigepflicht gibt es nicht, da für den Beruf des HP keine geregelte Ausbildung Voraussetzung ist.
    Trotzdem gebietet der hohe ethische Anspruch des Berufsstandes eine pein-lich genaue Beachtung der Schweigepflicht. Im Gegensatz zum Arzt hat der HP kein Zeugnisverweigerungsrecht über beruflich anvertraute Tatsachen vor Gericht gemäß §53 der Strafprozessordnung. (Eine vollkommene Schweige-pflicht hat lediglich ein Pfarrer /Priester aufgrund des Beichtgeheimnisses.)

  • Sind 5 Wochenenden ausreichend, um sich für Psychotherapie auszubilden? Oder geht es schlicht um eine Prüfungsvorbereitung? Muss man dazu eine Art Ausbildung machen oder kann man sich auch direkt selbst beim Gesundheitsamt für die Prüfung anmelden?

    Sind 5 Wochenenden ausreichend, um sich für Psychotherapie auszubilden? Oder geht es schlicht um eine Prüfungsvorbereitung? Muss man dazu eine Art Ausbildung machen oder kann man sich auch direkt selbst beim Gesundheitsamt für die Prüfung anmelden?

    Die 5 Wochenenden sind tatsächlich eine Prüfungsvorbereitung. Man muss keine Ausbildung machen, sondern kann sich natürlich auch sofort beim Gesundheitsamt anmelden. Unserer Erfahrung nach ist das Bestehen der Überprüfung dann eher schwierig. Zu einer theoretischen Vorbereitung brauchen Sie allerdings noch für die praktische Arbeit und meist auch für das Gesundheitsamt eine praktische Ausbildung in Form einer Therapieausbildung. Wobei es da verschiedene Therapieverfahren und Anbieter gibt.

  • Haben Sie vielleicht bezüglich der Möglichkeiten/Dauer/Kosten zur praktischen Therapieausbildung weitere Informationen, Links oder Anlaufstellen für mich?

    Haben Sie vielleicht bezüglich der Möglichkeiten/Dauer/Kosten zur praktischen Therapieausbildung weitere Informationen, Links oder Anlaufstellen für mich?

    Als Erstes wäre zu schauen, welche Therapieform Sie interessiert.
    Ich habe hier mal eine Übersicht zusammengestellt (Systemische Therapie ist z.B. gut geeignet.):
    siehe oben unter Service/ Glossary Link Therapielexikon

    (Familienstellen nach Hellinger ist dabei für das Gesundheitsamt eher ungünstig, weil umstritten.)

    Dann könnten Sie im Internet sich verschiedene Anbieter anschauen. Es gibt mittlerweile eine große Bandbreite davon.
    Ich würde Ihnen dann empfehlen, bei den in Frage kommenden Instituten eine Möglichkeit zum "Hineinschnuppern" wahrzunehmen, um zu sehen, ob der Dozent und das Verfahren, das Richtige ist. Wenn ein Institut diese Möglichkeit nicht anbietet, dann würde ich eher zu einem anderen wechseln. Schließlich ist eine Therapieausbildung recht kostenintensiv. Vom Umfang her wären mindestens 1 Jahr Ausbildung mit etwa 20 Tagen zu empfehlen.

  • Wer erstellt die Fragen für die schriftliche Überprüfung zum HP-Psychotherapie?

    Wer erstellt die Fragen für die schriftliche Überprüfung zum HP-Psychotherapie?

    Die Fragen und Antworten erstellt der Amtsarzt aus dem Gesundheitsamt Ansbach, diese werden dann bundesweit einheitlich eingesetzt (bis auf Gesundheitsämter, die eine andere Form der Überprüfung durchführen).

  • Dürfen Heilpraktiker Psychotherapie Vitamin- oder Mineralpräparate empfehlen?

    Dürfen Heilpraktiker Psychotherapie Vitamin- oder Mineralpräparate empfehlen?

    Im Folgenden sehen Sie dazu eine Antwort von Dr. Weishaupt. dem Vorsitzenden des Berufsverbandes.

    Dürfen Psychologische BeraterInnen und PsychotherapeutInnen Ihren KlientInnen Mineral- und Vitaminpräparate empfehlen?

    Ein Nachtrag zu Werner Winklers Artikel im letzten Heft:
    „Mineralstoffe und Vitamine als Interventions-Werkzeuge in der Psychologischen Praxis“
    1. Was sind „Nahrungsergänzungsmittel“?
    Juristisch gibt es diesen Begriff eigentlich nicht, denn entweder ist eine solche Substanz oder Zubereitung aus Vitaminen oder Mineralien ein Lebensmittel. Dann ist es frei verkäuflich in Supermärkten und Drogerien, wobei man davon ausgeht, daß es keine spezielle Heilwirkung hat.
    Oder ein solches Produkt hat – laut Hersteller - eine spezielle Heilwirkung und gilt dann als Arzneimittel (gemäß Arzneimittelgesetz), das nur in der Apotheke verkauft wird – ohne oder mit ärztlicher Rezeptierung. Die Einordnung in die eine oder andere Gruppe erfolgt je nach Substanz z.B. abhängig von der Menge je Einheit (Kapsel / Tablette etc.).
    Auf dem europäischen Markt werden viele Nahrungsergänzungsmittel zum freien Import angeboten,
    die hier in Deutschland nicht oder eben nur gegen ein ärztliches Rezept erhältlich sind – auch weil das eine oder andere Produkt (z.B. Selen, um nur eins zu nennen) unerwünschte Nebenwirkungen
    auf die Gesundheit haben kann.
    2. Darf man solche Mittel empfehlen?
    Grundsätzlich steht es jedermann frei, seinen Bekannten, Freunden, Nachbarn usw. solche Mittel zur Nutzung zu empfehlen, z.B. weil man selbst gute Erfahrungen damit gemacht hat. In seiner Rolle und Funktion als Psychologischer Berater oder Heilpraktiker für Psychotherapie darf er das jedoch so
    nicht, denn dann würde
    - der Psychologische Berater die Grenze zur Heilbehandlung überschreiten und
    - der HP für Psychotherapie die Grenze zur somatischen Behandlung seiner Klienten – auch
    wenn diese Mittel gerade für den psychischen Bereich zum Einsatz kommen sollen.
    Der Hinweis auf Mineralstoffe und Vitamine an die Klienten im Rahmen der Psychologischen
    Beratung geht stets in Richtung der behandelnden Ärzte bzw. Heilpraktiker, hier diagnostisch oder
    vorbeugend tätig zu werden, also z.B. einmal den Vitamin- und Mineralstoffstatus überprüfen zu
    lassen! Psychologische Beratung umfaßt nach dem Psychotherapeutengesetz (Art.1 §1 Abs.3 letzter Satz) nämlich nur „psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer
    Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“.
    3. Was ist erlaubt?
    Selbstverständlich dürfen wir unsere Klienten über bestimmte Forschungsergebnisse über die Auswirkungen unserer Ernährung auf unsere psychischen Verfassung aufklären oder auf entsprechende Fachliteratur verweisen; daß es in der Literatur Hinweise auf Zusammenhänge
    zwischen Mineralstoff- bzw. Vitaminmangel und psychischen Beschwerden gibt, ist doch keine
    Geheimnis!
    Im Übrigen: Kein Gesetz verbietet einem Berater, auf sachliche Zusammenhänge hinzuweisen und
    Erfahrungen (eigene oder von anderen Klienten berichtete) weiterzugeben. Genausowenig ist es
    rechtlich anstößig, einen Klienten zu ermutigen, erneut eine bestimmte Form von Behandlung oder
    eine bestimmte Ernährungsform zu versuchen, wenn sie ihm früher schon einmal geholfen hat.
    Der lösungsorientierte Beratungsansatz, der den Klienten z.B. durch die bekannten „Ausnahmefragen“ dahin bringt, selbst zu entdecken, was ihnen gut tut, unterscheidet sich hier grundsätzlich von einem diagnostisch-therapeutischen Vorgehen.
    4. Anmerkungen aus medizinischer Sicht
    (Vorwort von Dr.med. Monika Schwarz, Tübingen, zum Buch „Heißhunger ist gesund – so signalisiert
    Ihr Körper seinen Mineralstoff- und Vitaminbedarf“ von Werner Winkler, erscheint im August 2003 bei Hugendubel/Irisiana)
    „Es ist keine Geheimnis, dass viele Ärzte immer noch skeptisch sind, wenn sie mit dem Thema
    ‚Mineralstoffe und Vitamine‘ konfrontiert werden. Das ist durchaus verständlich, denn in den letzten
    Jahrzehnten wurden viele Berichte hinsichtlich derer wundersamer Wirkung verbreitet; die wenigsten davon erfüllen jedoch den wissenschaftlichen Standard, welcher die Grundlage der Schulmedizin darstellt. Wer sich auf der Suche nach einhundertprozentigen Wirkungsmechanismen auch mit der Nährstoff-Therapie befaßt, wird kaum je zufrieden gestellt werden können. Zu verschieden sind die Voraussetzungen und Wechselwirkungen beim Einzelnen. Zurecht kann von einer Medikation eine Sicherheit von nahezu 100% erwartet werden – wer jedoch lösungsorientiert vorgeht, wird auch bei einer Möglichkeit von 50 oder 80 Prozent nicht lange zögern, zumal nur mit geringen oder keinen Nebenwirkungen zu rechnen ist (und wenig Kosten entstehen). Um so mehr, wenn die ansonsten bewährten Mittel und Wege nicht die erhoffte Besserung erbringen. Auch die Erfahrungen der modernen Onkologie und Dermatologie zeigen, daß Nährstoffe (z.B. Selen oder Zink) durchaus ihren Platz im Repertoire eines Arztes und Klinikers verdienen; dass sie in der Hausapotheke immer mehr Bedeutung gewinnen, kann bei angemessener und wenn nötig in Kooperation mit dem behandelnden Arzt vonstatten gehender Handhabung nur begrüßt werden.“
    Werbung mit „Diagnosen“ und „Indikationen“ nach dem HWG nicht erlaubt!
    Fachberater und Fachtherapeuten dürfen in ihrer Werbung nur methodische Schwerpunkte angeben.
    Kürzlich wandte sich eine Kollegin, Heilpraktikerin für Psychotherapie, an unser Service-Telefon, weil
    Sie ein Abmahnungsschreiben von einer „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen
    gewerblichen Mittelstand e.V.“ bekommen hatte. Darin wurde ihr zum Vorwurf gemacht:
    „Mit einer Anzeige in der Zeitung ‚..... Anzeiger‘ vom 09.04.2003 werben Sie für die Behandlung in
    Ihrer Psychotherapeutischen Praxis u.a. mit der Indikations-angabe ‚Depressionen‘.
    § 12 Abs, 2 in Verbindung mit § 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) schreibt vor, daß eine Werbung für
    Mittel, Verfahren, Behandlungen oder Gegenstände außerhalb der medizinischen Fachkreise sich
    nicht auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung der in der Anlage zu § 12 HWG aufgeführten
    Krankheiten beziehen darf. Ihre in der Anzeige enthaltene Indikationsangabe ‚Depressionen‘
    unterliegt dem Verbot des § 12 Abs. 2 HWG in Verbindung mit Anlage A Nr. 8 (Geistes-krankheiten),
    da diese Angabe auch als Hinweis auf eine endogene Glossary Link Depression als Erscheinungsform einer Psychose verstanden werden kann.
    Sofern auch nur ein geringer Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck gewinnt,
    Werbeangaben bezögen sich auf die in der Anlage zu § 12 genannten Krankheiten, sind die
    betreffenden Werbeangaben als Verstoß gegen § 12 HWG unzulässig (vergl. BGH in WRP, 1972, S.
    79,82).“
    Diese Abmahnung enthielt auch die Aufforderung zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
    nach der die Kollegin innerhalb einer sehr kurz bemessenen Frist 150,-€ bezahlen sollte, andernfalls
    ihr der Prozeß wegen Verstoß gegen das HWG und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
    (UWG) gemacht werde. Der Zweck des § 12 HWG sei es, zu verhindern, daß – in diesem Fall - von
    Depressionen betroffene Patienten überhaupt von einer Werbung angesprochen würden, die das
    Risiko einer unsachgemäßen Behandlung oder einer Selbstmedikation beinhalte. Eine solche
    Werbung sei nicht nur ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, sondern nach ständiger
    Rechtssprechung stets auch sittenwidrig und unlauter im Sinne des §1 UWG.
    Welche Folgerungen sind daraus zu ziehen?
    - In der Tat dürfen Sie nach den Bestimmungen des HWG nicht mit „Indikationen“ oder
    Diagnostischen Begriffen für Ihre Praxis oder Ihre speziellen Behandlungsmethoden werben -
    –weder in Zeitungsanzeigen noch auf Praxisschildern, Flyern, Visitenkarten usw.
    - Dementsprechend sollten Sie auch die Gestaltung Ihrer Werbeunterlagen, ggf. auch Ihrer
    Homepage überprüfen. Sie können zwar bestimmte Zielgruppen nennen, an die Sie sich
    besonders wenden, also z.B.:
    „Psychologische Beratung für Alleinerziehende und Alleinlebende“
    oder „Beratung und Begleitung für Trauernde und Hinterbliebene“
    oder „Lern- und Spieltherapie für Kinder und Jugendliche“
    Auf diagnostische Kategorien sollten Sie dabei verzichten und stattdessen lieber – und das sollten wir als Psychologische BeraterInnen eigentlich wissen – stets nur p o s i t i v das zum Ausdruck bringen, was mit Ihrer Hilfe von den Klienten erreicht werden kann, also z.B.:
    „Überwindung von Lebens- und Entscheidungskrisen“
    „Neues Glück durch Paarberatung und Sexualtherapie“
    „Aktivierung der Selbstheilungskräfte und Lebensfreude“

    3. Nach der „Berufsordnung für Heilpraktiker“, an der wir uns in gewisser Weise orientieren können,
    darf man in seiner Werbung bis zu drei Methoden nennen, auf die man sich durch Aus- und Fortbildung sowie praktische Erfahrung besonders spezialisiert hat, also z.B.:
    „Gesprächs- und Verhaltenstherapie, Psychodrama“
    „Hypnose, Glossary Link Autogenes Training, Transaktionsanalyse“
    „ Psychologische Kinesiologie, Systemische Familienberatung,
    Kunst- und Gestaltungstherapie“

    Falls Ihnen auch einmal ein Abmahnbescheid ins Haus flattert, wenden Sie sich unbedingt an
    uns als Ihren Berufsverband – bevor Sie zahlen oder Widerspruch einlegen! Wir werden Sie nach besten Kräften fachlich beraten und juristisch unterstützen!
    In diesem Sinne
    Ihr Dr. W. Weishaupt

  • Wie teuer ist die Überprüfung?

    Wie teuer ist die Überprüfung?

    Zwischen 400 und 500 Euro, je nach Gesundheitsamt.

  • Wie dicht liegen die Termine zwischen Kurs und Prüfung zusammen?

    Wie dicht liegen die Termine zwischen Kurs und Prüfung zusammen?

    Etwa 6 Wochen, so dass noch genügend Lernzeit zwischen dem 5. Wochenende und Überprüfung liegt.

  • Welche beruflichen Möglichkeiten hat man neben der Selbständigkeit?

    Welche beruflichen Möglichkeiten hat man neben der Selbständigkeit?

    Eher wenige, da Heilpraktiker Psychotherapie nicht von Psychiatrien etc. angestellt werden.

  • Wie oft darf man die Prüfung wiederholen?

    Wie oft darf man die Prüfung wiederholen?

    So oft man möchte. Nach drei Mal wird allerdings geprüft, ob es sinnvoll ist. Mit der Zeit wird es allerdings etwas kostspielig.

  • Was sollte man für Vorkenntnisse haben, um den Kurs zu besuchen?

    Was sollte man für Vorkenntnisse haben, um den Kurs zu besuchen?

    Vorkenntnisse sind nicht notwendig, da der Prüfungsstoff im Seminar schrittweise aufgebaut und gelernt wird.

  • Kann man die Prüfung in der Stadt seiner Wahl ablegen?

    Kann man die Prüfung in der Stadt seiner Wahl ablegen?

    Leider nein, sondern bei dem Gesundheitsamt der Stadt, in welcher man wohnt oder dem übergeordneten Gesundheitsamt. Nur ganz wenige Gesundheitsämter nehmen auch Prüflingen aus anderen Städten.

  • Welche "praktischen Fähigkeiten" werden vom Gesundheitsamt gefordert? Muss ein Nachweis über die Ausbildung in einer bestimmten Therapie erbracht werden? Wenn ja, welche Therapien werden akzeptiert und wieviele Stunden müssen nachgewiesen werden?

    Welche "praktischen Fähigkeiten" werden vom Gesundheitsamt gefordert? Muss ein Nachweis über die Ausbildung in einer bestimmten Therapie erbracht werden? Wenn ja, welche Therapien werden akzeptiert und wieviele Stunden müssen nachgewiesen werden?

    Jedes Gesundheitsamt hat eigene Kriterien, welche praktischen Bedingungen erfüllt sein müssen. Das reicht von "keinen weiteren Voraussetzungen" bis hin zu Therapieausbildungen von mindestens 2 Jahren. Daher sollte im Einzelfall beim entsprechenden Gesundheitsamt nachgefragt werden. Meist haben diese ein Infoblatt dazu.

  • Darf man sich Fachtherapeut Psychotherapie HPG nennen?

    Darf man sich Fachtherapeut Psychotherapie HPG nennen?

    Nein, auf keinen Fall. Sonst riskiert man ein Gerichtsverfahren (siehe Anhang):

    Pressemitteilung Nr. 19/05 15. Juli 2005
    Begriff "Fachtherapeut für Psychotherapie" darf nicht verwendet werden
    Urteil gegen Thomas Bastian jetzt rechtskräftig

    Im November 2004 erwirkte der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) ein Urteil des Landgerichts Bamberg gegen die Th. Bastian Akademie Bamberg. Darin wurde festgestellt, dass der Begriff "Fachtherapeut für Psychotherapie" dem Verbraucher eine besondere, akademische Qualifikation suggeriere und daher irreführend bei Absolventen des Lehrgangs und auch für den Verbraucher ist. Das Gericht folgte der Argumentation des BDP, dass bei der Verwendung der Bezeichnung "Fach-" vom Verbraucher eine spezifische Qualifikation angenommen wird, die auf einem vorgehenden akademischen Abschluss aufbaut.

    Das Gericht erklärte in der Urteilsbegründung auch die Bezeichnung "Fachtherapeut für Psychotherapie HpG" für irreführend, wobei "HpG" für Heilpraktikergesetz steht. Die Bastian Akademie legte gegen dieses Urteil Berufung ein.

    In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Bamberg berichtet der Anwalt des BDP, Dr. Peter-Andreas Brand, Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier, dass das Gericht mündlich ausdrückte, sich der Argumentation des BDP voll anschließen zu wollen. Darüber hinaus sah das OLG in der mündlichen Verhandlung sogar den Straftatbestand des § 132a StGB (Führung falscher Titel) erfüllt.

    Das zum Juli angekündigte schriftliche Urteil konnte nicht mehr erfolgen, da die Bastian Akademie kurz vor der Verkündung des Urteils die Berufung zurückzog. Der BDP wird solche Manöver nicht unbeantwortet lassen und die Aufgaben des Schutzes der Verbraucher sowie der Psychologen und Psychotherapeuten nachdrücklich weiter verfolgen.

    Anschließend an die kürzlich erfolgte neue Abmahnung gegen Bastian wird aktuell die Klage gegen die Verwendung der Bezeichnung "Fachtherapeut für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" vorbereitet, die Bastian aktuell noch nutzt.

    Für Verbraucher zeigt dieser Fall deutlich, dass es wichtig ist, auf seriöse und etablierte Titel zu achten und gegenüber unbekannten Bezeichnungen, kreativen Wortschöpfungen, englischen oder anderen wohlklingenden Namensgebungen skeptisch zu sein und diese hinsichtlich der Ausbildung kritisch zu hinterfragen. Wer einen akademischen Titel hat, erwähnt ihn auch, so dass beim Fehlen eines solchen in der Werbung besondere Vorsicht angebracht ist. Der BDP wird in den nächsten Wochen gegen jene Heilpraktiker vorgehen, die mit den oben genannten irreführenden Bezeichnungen werben. Da jedoch ständig Neuschöpfungen auftauchen, müssen auch die Verbraucher darauf achten, wem sie ihr Vertrauen schenken

    Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

  • Welche Berufsbezeichnung darf man nach der Heilpraktiker(Psychotherapie) Überprüfung führen?

    Welche Berufsbezeichnung darf man nach der Heilpraktiker(Psychotherapie) Überprüfung führen?

    1. Die Bezeichnung "Psychotherapeut" bleibt ausschließlich den nach dem PsychThG approbierten Diplom-Psycholgen vorbehalten. Das gilt auch für Zusätze oder Abwandlungen zu dieser Bezeichnung - also z.B. "Gestaltpsychotherapeut" oder "Psychotherapeutin (HPG)" usw. Die widerrechtliche Führung eines solchen Titels steht sogar unter Strafe!
    2. Insbesondere das Kürzel "HPG" ist n i c h t geeignet, den Unterschied zu den Psychologischen Psychotherapeuten deutlich zu machen, da der Laie diese Abkürzung nicht entschlüsseln kann. Schreiben Sie lieber ausführlich, z.B. "Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz".
    3. Am besten verwenden Sie aber eine der Bezeichnungen "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder "Heilpraktiker / Psychotherapie". Auch wenn manche von Ihnen sich nicht den "Heilpraktikern" zurechnen mögen, haben sich die genannten beiden Bezeichnungen doch inzwischen durchgesetzt und sollten von uns auch selbstbewusst vertreten werden!
    4. Beachten Sie trotzdem die Vorgaben Ihres Bundeslandes oder Gesundheitsamtes! NRW hat z.B. eine Richtlinie erlassen, nach der nur der "Heilpraktiker / Psychotherapie" gewünscht wird.
    5. Wenn Sie die Benennung "Praxis für Psychotherapie" verwenden, setzen Sie stets Ihren Namen dazu plus Ihre Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin / Psychotherapie". Nur durch diesen Dreiklang wird für jeden Verbraucher klar, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie in Ihrer Praxis tätig sind.
    6. Die Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin für Psychotherapie" muss dem Verbraucher ins Auge fallen! Verstecken Sie sie nicht unter vielen anderen Qualifikationen, die Sie ggf. auch noch erworben haben oder irgendwo im "Kleingedruckten"! Das bietet Mitbewerbern nur wieder Anlass, gegen Sie wettbewerbsrechtlich vorzugehen.
  • Wann sollte man die Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie am besten absolvieren?

    Wann sollte man die Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie am besten absolvieren?

    Es macht Sinn, die Ausbildung so zu absolvieren, dass noch etwa 2-3 Monaten bis zur Überprüfung bleiben, so dass man noch gut lernen kann. Die Ausbildungen sind so zeitlich konzipiert, dass auch dies gut möglich ist. Einige Teilnehmer, welche eher weniger Zeit zum Lernen haben, machen die Überprüfung auch erst ein halbes Jahr nach der Ausbildung. Da sollten Sie individuell schauen, was Sie für ein Lerntyp sind.

  • Worauf bereitet die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie vor?

    Worauf bereitet die Heilpraktikerausbildung Psychotherapie vor?

    Sie vermittelt komprimiert das wichtigste theoretische Wissen, um die Überprüfung beim Gesundheitsamt bestehen zu können, z.B. Art und Umgang von Krisen, Wissen zu verschiedenen psychischen, neurologischen und psychiatrischen Störungen. Zusätzlich ist noch eine Therapieausbildung notwendig, in welcher praktische Fähigkeiten gelernt werden, dies kann auch eine bereits abgeschlossene Therapie-, Berater-, oder Coachingsausbildung sein.

  • Kann ich eine Anerkennung bei der Krankenkasse als VT Therapeutin oder irgend eine andere Richtung erhalten?

    Kann ich eine Anerkennung bei der Krankenkasse als VT Therapeutin oder irgend eine andere Richtung erhalten?

    Eine Anerkennung bei der Krankenkasse erhält man nur, wenn man Medizin oder Psychologie studiert und eine zusätzliche 3jährige Psychotherapieausbildung absolviert hat. Diese schließt dann mit der staatlichen Prüfung der Approbation ab.

  • Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote?

    Wie hoch ist Ihre Erfolgsquote?

    Unsere Erfolgsquote liegt bei 90% bestandener Überprüfung. Diese ist zum einen bedingt durch die sehr fokussierte Vorbereitung auf das relevante Prüfungswissen, zum anderen dadurch, dass unsere Teilnehmer mit unserer Unterstützung sehr motiviert den Lernstoff vor- und nachbereiten und dadurch sehr effektiv auf die Überprüfung vorbereitet sind.

  • Wie gezielt bereiten Sie auf die einzelnen Gesundheitsämter vor?

    Wie gezielt bereiten Sie auf die einzelnen Gesundheitsämter vor?

    Mit Originalprüfungsfragen. Die schriftliche Überprüfung ist fast überall bundesweit einheitlich gestaltet und wir bereiten auf diese während der gesamten Ausbildung mit Originalfragen vor.
    Die mündliche Überprüfung wird von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt verschieden durchgeführt. Hier bereiten wir gerade am 5. Wochenende, dem speziellen Prüfungswochenende auf die verschiedenen Gegebenheiten durch Prüfungssimulationen vor.

  • Welche Krankheiten darf ich nach dem HPG nicht behandeln? Wie finde ich das heraus?

    Welche Krankheiten darf ich nach dem HPG nicht behandeln? Wie finde ich das heraus?

    Sie dürfen alle Krankheiten behandeln, die psychisch entstanden sind und/oder Psychotherapie zugänglich sind, d.h. im Umkehrschluss, Sie dürfen keine Krankheiten behandeln, wo man vorrangig mit Medikamenten therapiert, wie Psychosen, Delirien, endogene Depressionen, Glossary Link Manie. Andere Krankheiten, wie Alzheimer, Multiple Sklerose, Glossary Link Parkinson (Umgang mit der Krankheit) oder Psychosomatische Störungen (Entspannungstraining) dürfen Sie unterstützend behandeln.

  • Darf ich als Heilpraktiker Psychotherapie Reiki verwenden?

    Darf ich als Heilpraktiker Psychotherapie Reiki verwenden?

    Nein! Nicht für die psychotherapeutische Arbeit.

    Gemäß Verfassungsbeschwerde des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 10.3.2003 ist das Handauflegen / Geistheilung / Reiki von der Erlaubnispflicht für Heilberufe ausgelöst. Wer also nur Reiki betreiben will, braucht keinen HP! - darf aber auch keine psychischen Störungen behandeln.

    Voraussetzung des Gerichtsbeschlusses war, dass der Antragsteller keine Diagnosen erstellt hat, keine Heilversprechen abgegeben wurden und eine ärztliche Konsultation empfohlen worden ist. Daraufhin hat das Gericht aufgrund des fehlenden Gefährdungspotentials von der Erlaubnispflicht befreit.
    Außerdem befand das Gericht, dass der erstrebte Zweck der Behandlung nicht dem Schutze der Gesundheit dient, sondern eher religiösen oder spirituellen Zwecken und deshalb das HPG keine Anwendung finden kann.

    (Als psychotherapeutisches Verfahren ist es natürlich nicht anerkannt.)

  • Ist eine Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie nebenberuflich vom Aufwand her machbar?

    Ist eine Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie nebenberuflich vom Aufwand her machbar?

    Die Ausbildung zum Heilpraktiker Psychotherapie ist gerade für Menschen gedacht, die sich nebenberuflich ein 2. Standbein aufbauen wollen.

    Vom Aufwand her sind sowohl theoretische wie praktische Fähigkeiten notwendig, um die Überprüfung beim Gesundheitsamt zu bestehen und wirksam mit Klienten arbeiten zu können. Die theoretischen Kenntnisse vermitteln wir in der Heilpraktikerausbildung Psychotherapie an insgesamt 5 Wochenenden (entspricht 100 Stunden Seminarzeit + mind. 150 Stunden eigener Lernzeit).

    Sinnvoll ist auf jeden Fall auch eine praktische Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren. Da gibt es verschiedene Anbieter im Internet. Sie sollten schauen, welche Verfahren Sie anspricht und danach auswählen.