Heilpraktikerausbildung mit Bildungsscheck NRW

Heilpraktikerausbildung mit Bildungsscheck NRW

Das Institut Ehlert akzeptiert für sämtliche Kursangebote den Bildungsscheck NRW.

Hier erfahren Sie mehr über diese Fördermöglichkeit:

Seit 2006 gibt es in NRW das Förderprogramm "Bildungsscheck". Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben.

Der Bildungsscheck NRW wird zu 50 % aus Landesmitteln und zu 50 % aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.

Folgende Konditionen gelten seit dem 01.01.2016:

Zielgruppen des Bildungsschecks im individuellen Zugang sind:

  • Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert)
  • Berufsrückkehrende
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
  • Ältere ab 50 Jahren
  • atypisch Beschäftigte (befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche)

Weitere Konditionen:

Berechtigte: Beschäftigte (auch in Elternzeit) und Berufsrückkehrende

Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen.

Betriebsgröße: Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben

Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören

Anzahl: Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden

Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe

Wichtig bei Anmeldung / Einreichung:

Bitte beachten Sie, dass der Bildungsscheck ordnungsgemäß ausgestellt sein muss, damit wir ihn als Weiterbildungsträger geltend machen können.

1. Bitte achten Sie auf die korrekte Ausstellung des Namens und Firmensitzes, auch wenn die Maßnahme an einem anderen Ort in Anspruch genommen wird. Am besten ist hier die Formulierung: Anbieter: Institut Ehlert, Leverkusen (Ausbildung am Standort XY)

2. Die Maßnahme muss innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Genehmigung gestartet haben.

3. Der Bildungsscheck NRW muss im Original bei Anmeldung und vor Rechnungsstellung bei uns eingereicht sein. Bitte senden Sie ihn an:

Institut Ehlert, Auf dem Herberg 2, 51381 Leverkusen.

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