Mit der Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der europäische Sozialfond Ihre berufliche Weiterbildung mit 50% der Kursgebühren (max. EUR 500,- werden bezuschusst). Hierbei steht Ihre eigene Weiterentwicklung und Fortbildungswünsche im Vordergrund, d.h. sie müssen nicht auf die jetzige Arbeit bezogen sein.
Die frühere Regelung der Bezuschussung von Kursen bis max. EUR 1.000,- wurde für das Land Nord-Rhein-Westfalen ab dem 1.7.17 aufgehoben.
Die sind die Voraussetzungen:
Sie müssen mind. 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder befinden sich in der Eltern- oder Pflegezeit. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder Freiberufler/Selbständige/r sind (im Unterschied zum Bildungsscheck NRW).
Sie sind berechtigt, wenn Sie über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE)* von
max. EUR 20.000,- pro Jahr (als gemeinsam Veranlagte EUR 40.000) verfügen.
Ausschlaggebend ist der Veranstaltungsort und nicht Ihr Wohnort! Wenn Sie z.B. in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein ansässig sind, können Sie trotzdem bei uns auch bei Kursgebühren über EUR 1.000,- eine Bildungsprämie beantragen. In diesen Bundesländern wurde die 1000-Euro-Grenze nämlich nicht aufgehoben.
Zuständige Stellen für die Beantragung sind (wie beim Bildungsscheck NRW) meist die Volkshochschulen.
Bitte reichen Sie Ihre Bildungsprämie zeitgleich mit der Anmeldung im Original bei uns ein. Sie muss bei uns vor Rechnungsstellung vorliegen.
* Das zu versteuernde Einkommen kann deutlich geringer sein als das jährliche Bruttoeinkommen. Sie können es Ihrem letzten Steuererklärung entnehmen.
Hier in Kürze die NEUERUNGEN ab 01.07.2017 :
Hier die NEUERUNGEN ab 01.07.2017:
Unter www.bildungspraemie.info/beratungsstellen können Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen und dort einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Für das Beratungsgespräch benötigen Sie
Für folgende Ausbildungen und Seminare des Institut Ehlert können Sie den Prämiengutschein beantragen und bei uns einreichen:
Wichtig bei Anmeldung / Einreichung:
Bitte beachten Sie, dass der Prämiengutschein ordnungsgemäß ausgestellt sein muss, damit wir ihn als Weiterbildungsträger geltend machen können.
1. Bitte achten Sie auf die korrekte Ausstellung des Namens und Firmensitzes, auch wenn die Maßnahme an einem anderen Ort in Anspruch genommen wird:
Anbieter: Institut Ehlert, Leverkusen (Ausbildung am Standort: XY)
2. Die Maßnahme muss innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Genehmigung gestartet haben.
3. Der Prämiengutschein muss im Original bei Anmeldung und vor Rechnungsstellung bei uns eingereicht sein. Bitte senden Sie ihn an:
Institut Ehlert, Auf dem Herberg 2, 51381 Leverkusen.